Altablagerungen und Grundstücke stillgelegter Anlagen oder Grundstücke, auf denen mit umweltgefährliche Stoffen umgegangen worden ist,durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden, ausgenommen Anlagen, deren Stillegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte)
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