Durch vermeidbare Ursachen wie fehlendes Wissen oder Unachtsamkeit kommt es immer wieder zu Bränden mit erheblichen Brandschäden.
Um menschliches Fehlverhalten gegenüber Brandrisiken von vornherein möglichst gering zu halten und klare Regelungen für ein eventuelles Schadenereignis zu ermöglichen, müssen sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vorfeld mit dem Thema Brandschutz auseinandersetzen. Hierbei kommt der Brandschutzordnung eine zentrale Bedeutung zu.
Grundsätzlich sind der Aufbau, die notwendigen Inhalte sowie die Gestaltung über die DIN 14096 geregelt. Danach gliedert sich die Brandschutzordnung in die Teile A, B und C sowie in spezielle Handlungsanweisungen, sofern es die Situation vor Ort erfordert.
Der Teil A wird als Aushang „Verhalten im Brandfall“ ausgeführt. Er richtet sich an alle Personen, die sich in einem Gebäude aufhalten (z. B. Beschäftigte, Mitarbeiter von Fremdfirmen oder Besucher).
Die Teile B und C enthalten detaillierte Erläuterungen der Verhaltensweisen und Maßnahmen, die im Brandfall von den unterschiedlichen Personenkreisen zu befolgen sind.
Der Teil B richtet sich dabei an Personen, die sich nicht nur vorübergehend in einem Gebäude aufhalten, denen aber keine besonderen Brandschutzaufgaben zugewiesen sind (z. B. Beschäftigte, Bewohner).
An Personen, denen über die allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz zugeordnet sind, richtet sich der Teil C (z. B. Standortverantwortliche, Brandschutzbeauftragte).
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